Stadtsportverband Hilden e.V.

Wie kann unser Verein Mitglied im Stadtsportverband Hilden e.V. werden?

Der Erwerb der Mitgliedschaft wird in §8 der Satzung des SSV Hilden geregelt.

Formell heißt es hier:

§ 8 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben.
2. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
3. Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft sind der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie der Nachweis der Mitgliedschaft in mindestens einem Sportfachverband zu übersenden. Der Aufnahmeantrag ist vom vertretungsberechtigten Vorstand des beitrittswilligen Sportvereins zu unterzeichnen.
4. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand kann die Aufnahme von beitrittswilligen Sportvereinen ablehnen, wenn diese gegen den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und/oder ethnischer Toleranz verstoßen oder wenn diese die unter § 7 geregelten Voraussetzungen nicht erfüllen.
5. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
6. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.
7. In begründeten Ausnahmefällen kann der geschäftsführende Vorstand gemeinnützige Vereine aufnehmen, die die Gemeinnützigkeit nicht wegen der Förderung des Sports, sondern wegen eines anderen Grundes gem. § 52 Abs. 2 AO erhalten haben.

Checkliste für Ihren Aufnahmeantrag:

  • Ist Ihr Verein ein eingetragener Verein und trägt das Kürzel e.V. am Ende seines Namens?
  • Liegt der Nachweis der Gemeinnützigkeit schriftlich und aktuell vor?
  • Liegt der Nachweis der Mitgliedschaft in mindestens einem Sportfachverband vor? Wenn ja, in welchem?

Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, schicken Sie uns bitte formlos einen Antrag per Mail mit den Nachweisen zu den o.g. drei Punkten an: info@ssvhilden.de