25.01.2024 | Pflichtaufgabe für alle Sportvereine: Schutzkonzept im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes

8. offene Hildener Golf-Stadtmeisterschaft am 19.08.2023 | Golfclub Haan-Düsseldorf
Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen.
Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein.
 
Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit.
 
Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendlichen durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.
 
Die Mitglieder des Landessportbundes NRW, die bis zum 31. Dezember 2024 kein Schutzkonzept im Sinne des Landeskinderschutzgesetzes beschlossen haben, werden ab dem 01. Januar 2025 von jeglicher finanziellen Förderung durch den LSB NRW ausgeschlossen. 
 
Das gilt im Falle einer Weiterleitung von KJFP-Mitteln auch für die Weiterleitungsempfänger.
 
Bitte beachten Sie daher diese pdf-Datei und folgen Sie den Schritten zur Aufstellung eines Kinderschutzkonzeptes.

 

 

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